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Keine Berechtigung

Für den Export wird das Recht „bestand:exportieren“ benötigt, für den Import „bestand:importieren“.

Exportieren

Speichert alles, was den Vertragstext bestimmt, in einer Datei: Klauseln mit Texten und Variablen, Kategorien, Variablentypen, Wortpaare, Auszahlungs-Vorlagen, die Einstellungen der Ausgabe, Fragen und Regeln. Keine Konten, keine Organisation, keine Verträge. Jeder Export steht im Sicherheitsprotokoll; die Datei trägt eine Prüfsumme – eine veränderte Datei lässt sich nicht importieren.

Importieren

Überträgt den Bestand aus einer Exportdatei – etwa aus der Testinstallation in die Produktion. Zuerst zeigt eine Vorschau, was neu ist, was sich ändert und was im Weg steht; übernommen wird nur, was Sie auswählen. Der Import löscht nichts. Gilt die Freigabepflicht, entsteht für jede Klausel, Regel und Vorlage derselbe Antrag wie bei der Eingabe von Hand – wirksam erst mit der Freigabe einer anderen Person.

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